Das sollten Sie wissen
SELBSTSPERRE
Spielteilnehmer können sich auf eigenen Wunsch jederzeit ohne Angabe von Gründen selbst sperren lassen. So sind sie effektiv vor den Gefahren durch Glücksspiel geschützt.
FREMDSPERRE
Eine Spielersperre kann auch durch Dritte, z.B. Familienangehörige oder Mitarbeiter der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung, beantragt werden. Dazu muss der Antragsteller nachweisen, dass der zu sperrende Spielteilnehmer spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen. Der zu sperrende Spieler wird vor Eintragung einer Sperre durch die Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung zum Sachverhalt angehört.
DAUER UND AUFHEBUNG
Die Dauer der Sperre ist unbefristet. Die Sperre endet nur auf Antrag. Dieser Antrag auf Aufhebung kann erst nach Mindestdauer der Sperre gestellt werden. Bei der Selbstsperre kann die Mindestdauer individuell festgelegt werden (mind. 3 Monate). Die Mindestdauer der Fremdsperre ist 1 Jahr. Der Antrag auf Aufhebung muss vom gesperrten Spieler direkt bei OASIS gestellt werden.