Wichtige Hinweise

zur zweistufigen Alters- und Identitätsprüfung, sowie Bonitätsprüfung

Zweistufige Alters- und Identitätsprüfung


Was ist der SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium)?

Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet Spielbanken Bayern Online Minderjährige von der Spielteilnahme auszuschließen und die Identität volljähriger Spielteilnehmer festzustellen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag).

Bei Eröffnung eines Internet-Spielkontos verwendet Spielbanken Bayern Online den SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) für die Überprüfung der Kundenangaben zu Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Straße, Postleitzahl und Ort. Hierzu übermittelt Spielbanken Bayern Online die entsprechenden Daten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Als Ergebnis erhält Spielbanken Bayern Online einen Prozentwert für den Grad der Übereinstimmung der Identität zurück und Meldung darüber, ob die Identität mittels Ausweis geprüft wurde.

Nach positivem Identitätsabgleich (hoher Prozentwert für den Grad der Übereinstimmung der Identität) wird der SCHUFA-KontonummernCheck plus IBAN, ein Abgleich zur Überprüfung der Übereinstimmung der Identität des Kunden mit der Kontoinhaberschaft (Kontowahrheit) durchgeführt.


SCHUFA-Hinweis für IdentitätsCheck (Premium) und KontonummernCheck plus IBAN zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

Spielbanken Bayern Online übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b und Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f, Datenschutzgrundverordnung, dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Spielbanken Bayern Online oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO) zur Durchführung von Alters- und Identitätsprüfungen von Kunden (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag).

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem Informationsblatt nach Artikel 14 DSGVO entnommen oder online unter
www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.


Wichtig zu wissen

  • Bei positivem Ergebnis des SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) wird mittels einer 1-Cent-Überweisung (1-Cent-Verfahren) ein Überweisungs-PIN übermittelt. Durch Eingabe dieses Überweisungs-PIN auf spielbanken-bayern-online.de wird die Vollidentifikation abgeschlossen.

  • Wenn Sie nicht am Spontanspiel teilnehmen oder die Identifizierung nach dem SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) vollständig abschließen wollen, bitten wir Sie, die Alters- und Identifikationsüberprüfung durch Nutzung des Video-Ident-Verfahrens durchzuführen.

Bonitätsprüfung

Um ein Internet-Spiel-Konto eröffnen zu können und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen, werden Ihre Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung verarbeitet. Die Übermittlung von Kundendaten an eine Wirtschaftsauskunftei vor Abschluss eines entsprechend kreditierten Geschäfts stellt dann eine zur Vertragserfüllung gerechtfertigte Verarbeitung dar (Art. 6 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 22 Abs. 2 Satz 1 lit. a DSGVO).

Spielbanken Bayern Online übermittelt einmalige Ihre Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) an die Wirtschaftsauskunftei infoscore, Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, um eine auf mathematisch-statistischen Verfahren basierende Bonitätsprüfung (BIGBOP) durchzuführen. Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, werden Sie zum Lastschriftverfahren zugelassen. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, können Sie kein Internet-Spiel-Konto eröffnen.

Detaillierte Informationen zur infoscore Consumer Data GmbH i.S.d. Art. 14 EU-DSGVO, das heißt Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berechtigung etc. finden Sie hier.


Gewinne überweisen

Gemäß unserer Teilnahmebedingungen ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung Voraussetzung für die Abschöpfung und/oder Überweisung eines Gewinnes auf Ihre Bankverbindung. Sollten Sie Ihre Identifizierung noch nicht abgeschlossen haben, verbleiben Ihre Gewinne bis zum Abschluss der Identifizierung auf Ihrem Spielkonto und können anschließend von Ihnen abgeschöpft werden.

Gewinne über 2.500 € werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über 2.500 € sodann automatisch auf das zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen.